Den Nachsendeauftrag beim Umzug nicht vergessen

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Von Handwerker Profi Tom

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Umzug mal anders als gewohnt
So wird es mit dem Nachsendeauftrag vermutlich nicht funktionieren.

Ein großer Umzug steht an: Der Umzugstermin steht fest, die Kündigung ist rechtskräftig, der Vermieter ist mit den Nachmietern einverstanden und die Wohnung ist quasi besenrein startklar für die Übergabe.

Jetzt heißt es nur noch Kartons packen, genügend Helfer und Freunde für den Umzug zu mobilisieren und einen fahrbaren Untersatz, der den Transport des Mobiliars ermöglicht. Aber ist das schon alles, woran man beim Umzug tatsächlich denken muss, oder gibt es noch mehr Dinge, worauf man unbedingt achten und die man auf keinen Fall vernachlässigen oder vergessen sollte?

Frühzeitig den Nachsendeantrag stellen

Besonders bei Nachsendeanträgen sollte man sehr gewissenhaft sein. Denn die Post möchte man schließlich am besten unabhängig von Wohnortwechseln nahtlos und übergreifen weiterhin bekommen.

Umso wichtiger ist es, so früh wie möglich den Nachsendeantrag zu stellen (siehe www.immobilienscout24.de/umzug/nachsendeauftrag.html).

Wichtiger Schrift- und Postverkehr muss und sollte nicht vom eigentlichen Umzug beeinträchtigt oder verhindert werden.

Steht der Umzugstermin definitiv fest, die Kündigung ist rechtskräftig und ein Nachmieter ist gefunden, dann sollte man mindestens schon weit vor dem eigentlichen Umzugstermin bei der zuständigen Post einen Nachsendeantrag stellen.

Alles fertig gepackt für den Umzug?
Alles fertig gepackt für den Umzug – dann kann es losgehen.

Der Nachsendeauftrag bewirkt, dass die eingehende Post an die alte Adresse noch für einige Zeit an die neue Postanschrift weiter geleitet wird.

Früher war das einfach – man stellte einfach einen Nachsendeauftrag an die Post. Wahlweise schickt DHL dann 6, 12 oder 24 Monate alle eingehenden Sendungen an die neue Adresse weiter.

Heutzutage aber wäre es weise bzw. umsichtig, auch all die anderen Versandanbieter mit Nachsende-Aufträgen zu beauftragen.

Anmietungen und Pachtungen kündigen

Wer beispielsweise eine Garage für sein Fahrzeug in der näheren Umgebung angemietet hat und diese unabhängig vom Hauseigentümer beispielsweise separat und extern angemietet wurde, sollte die fristgerechte Kündigung hierfür nicht vergessen. Das gleich gilt auch bei diversen anderen Anmietungen und auch bei Pachten.

Sobald ein Wohnortwechsel beim Umzug stattfindet, sollte man schon weit im Vorfeld diese Miet- und Pachtverträge kündigen und auf die meist unterschiedlichen Kündigungsfristen achten.

Je nach Vereinbarung der Fristen können da schon einmal einige Monate ins Land gehen, die weiterhin gezahlt werden müssen, wenn die Frist verpasst wurde. Vor allem dann, wenn es weder einen Nachmieter zur nahtlosen Übergabe gibt, oder dieser womöglich keinen Bedarf einer Anmietung ankündigt.

Anmelden und Abmelden

Das muss und sollte so schnell wie möglich geschehen. Die alte Adresse existiert nicht mehr und eine neue muss angegeben werden. Zwar kann man schriftlich beim Einwohnermeldeamt eine Abmeldung durchführen, doch seit 2004 gilt die Reglung, dass nur bei Umzug ins Ausland eine Abmeldung zwingend erforderlich ist.

Ist der Umzug innerhalb Deutschlands, reicht eine Anmeldung am neuen Wohnort. Allerdings muss es sich hierbei grundsätzlich immer um den Umzug des Hauptwohnsitzes innerhalb Deutschlands handeln.

Die Abmeldung bei einem Umzug innerhalb Deutschlands übernimmt dann automatisch das neu zuständige Einwohnermeldeamt und informiert so das bisherige Bürgeramt direkt. Das Abmelden ist grundsätzlich kostenfrei und muss nicht vom Vermieter (früher üblich) bestätigt werden.

An alles gedacht?

Am Umzugstag selbst müssen Sie an vieles denken. Hier ein paar Tipps, an die man oft nicht denkt.

  • Wie oft muss der Kleintransporter fahren? Reicht eine Tour oder sollte man gleich mehrere Fahrten einplanen?
  • Passt die Sofalandschaft tatsächlich exakt in den Transporter?
  • Wie viele Helfer stehen Ihnen tatsächlich zur Seite?
  • Haben Sie die Kartons so gepackt und beschriftet, dass sie beim Ausladen auch unvermittelt in die jeweiligen Räume abgestellt werden können?
  • Wo können die Transporter parken, ohne den Verkehr womöglich zu beeinträchtigen oder zu stören?
  • Muss man auf den Parkplatz zum Be- und Entladen rechtzeitig auf den Umzug aufmerksam machen? Wenn möglich schon. Schon zum Beispiel mit zwei Stühlen, einem Flatterband und einem Schild mit den Umzugsdaten.

Diese und viele weitere Dinge sollte man bei einem Umzug auf jeden Fall berücksichtigen. Eine gute Planung für den Umzugstag ist das A und O!

Bildquellen:

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