Versicherung bei Wasserschaden: Mit diesen Stolperfallen ist zu rechnen

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Von handwerker-heimwerker-team

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Wasserschaden?
Wasserschaden im Anmarsch?

Versicherung bei Wasserschaden – wenn das man so einfach wäre. So manche Versicherung tut sich schwer, ehe Sie denn den Schaden wirklich trägt. Und so manches Mal zahlt die Versicherung bei Wasserschaden überhaupt nicht. Das ist ärgerlich. Vorbeugen können Sie diesem Ärgernis am besten, wenn Sie die Angebote der möglichen Versicherung genau in Augenschein nehmen. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten müssen.

Versicherung bei Wasserschaden – wer trägt die Kosten?

Wassertropfen
Wassertropfen

Der Schock sitzt erst einmal, wenn die eigenen vier Wände plötzlich unter Wasser stehen. Immerhin: Der finanzielle Schaden wird durch die Versicherung getragen. Es sei denn, sie weigert sich plötzlich, monetäre Hilfe zu gewährleisten. Wann kann sich die Versicherung gesetzlich weigern, für den Schaden zu zahlen?

Der Wasserschaden ist da, wer trägt die Kosten? Sehen die Versicherungsnehmer ihre Versicherung in Verantwortung, weisen jene jedes Problem von sich. Eine Diskrepanz mit Folgen. Erst recht, wenn falsche Versicherungen abgeschlossen wurden.

Was genau wurde versichert?

Bei einem Wasserschaden gilt zunächst, die Ursache ausfindig zu machen. Ist nicht gerade ein Unwetter verantwortlich, könnten Rohre geplatzt sein. Eine professionelle Leckageortung hilft dabei, das Übel zu erkennen. Versicherungen haben einen Vorteil gegenüber dem Versicherungsnehmer: Es gibt keine designierte „Wasserversicherung“, mit der sich alle Probleme aus der Welt schaffen lassen.

Stattdessen werden verschiedene Risiken unterschieden. Gab es einen Starkregen oder eine Überschwemmung? Ist es ein Rohrbruch gewesen, oder schlichtweg ein Schlauch, der von der Wasch- oder Spülmaschine abgerissen ist?

Selbst Duschen oder Badewannen können überlaufen, undicht sein und verheerende Folgen mit sich führen. Ein schleichend aufgetretener Wasserschaden wird unabhängig der verursachten Kosten nicht von jeder beliebigen Versicherung getragen.

Leitungswasser ist nicht immer versichert

Eine Versicherung bei Wasserschaden ist in der Tat nicht immer sicher. Zum Beispiel kann ein Wasserschaden unzählige Ursachen haben. Nicht jede ist in der Versicherung mit inbegriffen. Zum Beispiel: Als Teil der Elementar- oder Gebäudeversicherung greift nicht zwangsläufig eine Überschwemmungs- oder Leitungswasserversicherung.

Vor dem Abschluss eines Vertrags sollten Sie sich genau anschauen, gegen welche Schäden sie überhaupt versichert sind. Feuer-, Leitungswasser-, Elementar- oder Sturmschäden hängen nicht unbedingt miteinander zusammen. Wer sparen möchte, versichert sich gegen den einen Ernstfall, nicht aber gegen einen anderen.

Somit befinden sich die Versicherungsunternehmen häufig am längeren Hebel. Sie geben im Zweifelsfall einfach zur Kenntnis, dass sie nicht zuständig sind. Etwa, wenn die Waschmaschine im dritten Stock für eine Flutung des Gebäudes gesorgt hat und dieser spezielle Fall nicht versichert wurde.

Versicherung bei Wasserschaden – die Nachweispflicht beachten

Versicherungen sind durchaus in der Lage, in die Trickkiste zu greifen, wenn Forderungen nicht erfüllt werden können. So befindet sich der Geschädigte grundsätzlich in der Beweispflicht.

Je besser die Schäden dokumentiert sind, desto schneller lässt sich potentiellen Rückfragen entgegenkommen. Vor allem, wenn Versicherungen darauf bestehen, dass die Ursachen in Fahrlässigkeit begründet sind oder gar vor Versicherungsbeginn bestanden haben, ist es gut, Beweise vorlegen zu können.

Anders als bei einem Brand lässt sich im Fall der Wasserschäden vergleichsweise gut nachweisen, welche Wertgegenstände betroffen sind. Bevor die Familienerbstücke oder Sammlungen entsorgt werden, wird daher immer eine gerichtsfeste Dokumentierung empfohlen. Fotos könnten genügen. Noch sicherer ist ein vereidigter Sachverständiger, der bestenfalls ein Gutachten über die zerstörten Gegenstände erstellt.

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