Behindertengerechtes Bauen: Treppenlift einbauen

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Von handwerker-heimwerker-team

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Behindertengerechtes Bauen: Treppenlift einbauen
Behindertengerechtes Bauen: Treppenlift einbauen

Behindertengerechtes Bauen im eigenen Haus etwa wird wichtig und nötig, wenn ein Familienmitglied starken Bewegungseinschränkung ausgesetzt ist. Es kann sich dann aus eigener Kraft nicht selbst bestimmt bewegen oder ist auf Angehörigen angewiesen. Dies gilt vor allem für das Überwinden von Treppen, was im Falle einer starken Bewegungseinschränkung aus eigener Kraft (plötzlich) nicht mehr möglich ist.

Aber natürlich stellen sich, bevor man sich entscheidet, einen Treppenlift einzubauen, zahlreiche Fragen. Ist ein Treppenlift überhaupt machbar? Kann er auch selber installiert werden? Dieser Beitrag zeigt, worauf  Sie rund um einen Treppenlift Service besonders achten sollten.

Voraussetzungen: Treppenlift für fast jeden Verlauf machbar

Behindertengerechtes Bauen: Treppenlift in Warteposition
Behindertengerechtes Bauen: Treppenlift in Warteposition

Was die Konstruktion angeht, so lässt sich mit einem Treppenlift ein hohes Maß an Flexibilität passgenau installieren.

Egal, ob es sich um eine gerade, u-förmige oder eine gewendelte Treppe handelt, mit einer individuell gefertigten Schiene als Basis lässt sich ohne nennenswerte bauliche Maßnahmen ein
funktionaler Lift integrieren. Dies gilt für den Außenbereich ebenso wie für Treppen im Wohnraum. Die einzige baurechtliche Einschränkung betrifft die Breite der Treppe.

Hersteller betonen, dass eine Treppe mindestens 70 cm breit sein sollte. Letztlich muss eine Treppe trotz installiertem Lift für andere Bewohner noch normal und sicher zu benutzen sein. Insbesondere der Handlauf der Treppe sollte nach dem Einbau weiterhin gut zu erreichen sein.

Zur Orientierung: Im eingeklappten Zustand ist ein Treppenlift etwa 30 cm breit. Sofern sich mehrere Personen im Haushalt befinden, kann die Treppe auch nach dem Einbau ganz
normal weiter benutzt werden.

Treppenlift Service: Bauaufsichtliche Anforderungen

Abgesehen von der Mindestbreite der Treppe ist zu beachten, dass im Anfangs- und Endbereich genügend Platz vorhanden ist. Dies gilt vor allem für den Raum zwischen Treppenlift und Tür. Zudem muss genügend Platz vorhanden sein, um aus dem Lift bequem ein- und aussteigen zu können. Hierbei sind auch etwaige Gehhilfen oder helfende Hände (Ehepartner oder Pflegekräfte) zu berücksichtigen. In baurechtlicher Hinsicht müssen Sie beim Treppenlift Einbau darüber hinaus auf folgende Aspekte achten:

  • der Fluchtweg muss eine ausreichende Breite aufweisen
  • die Treppe muss selbst zu jeder Zeit als Fluchtweg dienen können
  • die Verkehrssicherheit der Treppe darf durch die Treppenliftinstallation nicht grundsätzlich beeinträchtigt werden.
  • durch den parkenden Lift darf der Treppenverlauf nicht behindert werden

Erlaubnis notwendig, um einen Treppenlift einbauen zu können?

Sofern es sich um Wohneigentum handelt (eigenes Haus), ist in der Regel keine Erlaubnis vonnöten. Anders sieht es aber bei einer Eigentumswohnung aus: In diesem Fall sollte das Einverständnis der Eigentümergemeinschaft eingeholt werden. Hintergrund ist, dass es sich bei der Installation eines Treppenlifts um eine bauliche Veränderung nach dem Wohneigentumsgesetz handelt.

Ein Anspruch auf Zustimmung der Eigentümergemeinschaft besteht dabei grundsätzlich nicht. Beeinträchtigt der Lift die Miteigentümer nicht „über das unvermeidliche Maß hinaus“, muss der Einbau in der Regel geduldet werden. Auch bei einer Mietwohnung ist der Eigentümer vor dem Einbau um Erlaubnis zu fragen.

Rechtlich gesehen muss ein Vermieter informiert werden und seine Zustimmung geben, er darf aber seinen Mietern den barrierefreien Zugang zur Mietwohnung nicht verweigern, wenn sie darauf angewiesen sind.

Einziger Ablehungsgrund für die Eigentümergemeinschaft und den Vermieter: die Sicherheit aller Hausbewohner ist nicht gewährleistet! In einem Brand- oder sonstigen Notfall behindert der Treppenlift die Flucht aus dem Haus.

Je nach Art und Funktion des Gebäudes gelten unterschiedliche Bestimmungen für die Fluchtwege, in jedem Fall sollte der begehbare Teil der Treppe mindestens 1 Meter breit sein.

Für den Treppenlift und die Einbaukosten muss der Vermieter jedoch nicht zahlen. Diese sind vom Mieter zu tragen. In der Regel stimmt der Vermieter dieser baulichen Maßnahme zu, sofern der Treppenlift beim Auszug wieder fachmännisch zurückgebaut wird. Große Bedenken dürfte es eigentlich nicht geben, da der Einbau eines Treppenlifts rein handwerklich gesehen nicht sehr aufwendig bzw. strukturell nicht tiefgreifend ist.

Wissenswertes über gesetzliche Grundlagen

Im Mietrecht ist ein barrierefreier Zugang zu einer Wohnung vorgesehen (siehe Paragraf 554a BGB). Daraus geht klar hervor, dass der Vermieter diese bauliche Maßnahme dulden muss, wenn Mieter Treppen nicht oder nicht mehr ohne fremde Hilfe überwinden können.

Die Kosten hat allerdings der Mieter zu tragen, wobei er staatliche Förderungen durch die Pflegekasse geltend machen kann. Zudem ist es auch möglich, einen Treppenlift zu mieten.

Sicherheit und Komfort: weitere Aspekte für den Einbau eines Treppenlifts

Der Treppenlift sollte mit Blick auf ein hohes Komfortniveau ausgelegt sein. Laufruhe und Kurvenstabilität sind in dieser Hinsicht entscheidend. An dieser Stelle wird bautechnisch deutlich, warum eine exakt an den Treppenverlauf angepasste Schiene die Grundvoraussetzung für einen sicheren und funktionalen Lift ist.

Machbarkeit? Diese Fragen geben eine klare Antwort

Wer sich Angebote für einen Treppenlift einholen will, wird sich in der Regel vorher mit einigen Fragen auseinander setzen. Diese zielen unter anderem. auf die Breite der Treppe ab.

Insofern wird direkt zu Beginn der Projektplanung klar, ob Sie den Lift an einer vorhandenen Treppe installieren lassen können und, wenn ja, welche Modelle für die eigenen Wünsche in Betracht kommen. Anregungen zu weiteren Themen wie altersgerechtes Wohnen oder Barrierefreiheit finden Sie unter anderem im Ratgeber von thyssenkrupp Home Solutions.

Treppenlift selbst einbauen als handwerkliche Alternative?

Prinzipiell ist es möglich, einen solchen Lift selbst einzubauen, solange Sie alle baurechtlichen Voraussetzungen und eine sichere Nutzung der Treppe zu jeder Zeit garantieren können. Aufgrund der sehr präzisen Fertigung einer individuellen Schiene für den Treppenlift wird es allerdings für Hobbyhandwerker kaum möglich sein, diese in Eigenregie zu fertigen. Insofern bleibt nur die Option, einen fertig konfigurierten Treppenlift selbst einzubauen.

Dieser Aufwand ist meistens aber nicht notwendig, denn Anbieter liefern einen ganzheitlichen Service vom Aufmaß, der Beratung bis hin zur fachmännischen Installation vor Ort und der anschließenden Wartung.

Das Ziel der Einsparung von Kosten kann in diesem Sinn kein Motiv für den eigenständigen Einbau eines Treppenlifts sein. Hier sollte man sich auf die Treppenliftexperten verlassen, schließlich steht die Sicherheit an erster Stelle.

Welche Konsequenzen der Einbau in Eigenregie mit sich bringt…

Wer einen Treppenlift dennoch selbst einbauen möchte, muss damit rechnen, dass Gewährleistungsfristen des Herstellers nicht eingehalten werden können. Somit könnten sich in Zukunft hohe Kosten ergeben, die aus einer unsachgemäßen Installation resultieren.

Neben einem Bausatz für einen Treppenlift ist auch eine Montageanleitung unabdingbar, um die Schienen mit den richtigen Abständen fixieren zu können.

Somit würde ein unnötiges Risiko eingegangen, zumal erfahrene Monteure für den Einbau eines Treppenlifts (gerader Verlauf) in der Regel nur zwei bis drei Stunden brauchen. Im
Wesentlichen müssen Sie einige Löcher bohren, um die Schiene sicher auf der Treppe zu fixieren.

Eine fachmännische Einweisung nach der Installation entfällt normalerweise auch, wenn Sie die Arbeiten selbst ausführen. Es stellt sich also die Frage, ob Treppenlifte die richtige Herausforderung für (Hobby-) Handwerker sind? Um eine unverzichtbare Mobilitätshilfe im Alltag vieler Menschen jedoch handelt es sich zweifelsohne.

Bildquellen:

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