
Wer beim Ausbau des eigenen Dachs blind loslegt, riskiert mehr als schiefe Wände – mitunter droht sogar Baustopp. Stellt sich die Frage: Was darf man beim Dachausbau eigentlich selbst machen? Und ab wann braucht es Fachkräfte mit schwerem Gerät? Dieser Artikel liefert die Antworten, die jeder Hobbyheimwerker kennen sollte.
Realistisch planen statt nur träumen
Ein ausgebauter Dachboden kann Gold wert sein – ob als Büro, Kinderzimmer oder kleine Einliegerwohnung. Kein Wunder, dass viele Heimwerker mit dem Gedanken spielen, ihr Dachgeschoss selbst auszubauen.
Wussten Sie, dass in Deutschland jährlich über 30.000 Dachböden zu Wohnraum umgebaut werden – oft in Eigenregie? Der Traum vom gemütlichen Rückzugsort unterm Dach ist weit verbreitet. Doch was viele unterschätzen: Zwischen Dämmwolle und Dampfbremsfolie lauern bauordnungsrechtliche Fallstricke.
Komplizierte Regeln beim Dachausbau
Das Dach ist ja da, sagt sich mancher, das bisschen Ausbau klingt nach nicht viel mehr als einem Wochenendprojekt. Und schon ist man nicht weit von einer saftigen Bauchlandung. Ein solcher Ausbau ist baurechtlich nicht mit einem neuen Regalbrett vergleichbar. Die Landesbauordnungen geben klar vor, was erlaubt ist – und was eben nicht. Wer z. B. tragende Elemente verändert, muss zwingend eine statische Prüfung vorlegen. Auch das Thema Brandschutz wird häufig unterschätzt.
Sobald bauliche Veränderungen am Dachstuhl selbst vorgenommen werden – etwa beim Einbau von Gauben oder großen Dachflächenfenstern – kommt man an schwerem Gerät nicht vorbei. In diesen Fällen ist meist der Einsatz eines Zimmerei-Krans notwendig, um massive Holzelemente sicher zu bewegen. Diese Krane sind speziell für den Einsatz auf engem Raum und mit empfindlichem Material konzipiert und gehören in die Hände von Fachfirmen.
Genehmigungen: Die unsichtbare Hürde
Wer sein Dachgeschoss bewohnbar und dabei den Dachausbau selbst machen will, muss in der Regel eine Nutzungsänderung beantragen. Dabei kommt es auf viele Details an: Deckenhöhe, Belichtung, Wärmeschutz, Brandschutz, Statik.
Klingt nach viel Papierkram? Ist es auch. Und genau deshalb wird dieser Schritt gern übergangen – mit teils fatalen Folgen. Denn baurechtlich ist ein nicht genehmigter Ausbau im schlimmsten Fall illegal, auch wenn alles fachgerecht gemacht wurde.
Noch komplizierter wird es, wenn es sich um ein älteres Gebäude handelt. Hier gelten oft besondere Regeln im Bestandsschutz, und die Kommunikation mit dem Bauamt kann zur Geduldsprobe werden. Die gute Nachricht: Viele Städte bieten inzwischen kostenfreie Bauberatungen an.
Diese kann man in Anspruch nehmen, bevor man den ersten Balken freilegt – und sollte es auch tun. Zudem hilft eine frühzeitige Abstimmung mit einem Energieberater, um Fördermöglichkeiten nicht zu verschenken und spätere Nachrüstpflichten zu vermeiden.
Baukosten senken – aber richtig
Dachausbau, selbst wenn man ihn selber machen will, klingt teuer – ist er auch. Wer handwerklich begabt ist, kann allerdings spürbar Kosten sparen, ohne dabei in rechtliche oder technische Fettnäpfchen zu treten. Der Schlüssel: genau wissen, wo man selbst anpacken darf – und wo man Profis heranlassen sollte.
Die Faustregel lautet: Ausbau im Inneren (wie Dämmung, Trockenbau, Boden) ist oft in Eigenleistung machbar. Alles, was mit Statik, Dachform oder baulichen Veränderungen zu tun hat, gehört in erfahrene Hände.
Ein professioneller Ausbau durch Zimmerei-Betriebe kann zwar mehrere tausend Euro kosten, ist aber oft die sichere und stressfreie Variante – vor allem, wenn schwere Bauelemente per Kran bewegt werden müssen. Man spart sich damit nicht nur Ärger mit dem Bauamt, sondern auch körperliche Überlastung oder unnötige Verzögerungen.
Auch die Möglichkeit, mit einem Generalunternehmer zu arbeiten, sollte geprüft werden – hier sind Leistungen und Gewährleistung aus einer Hand, was späteren Diskussionen vorbeugt.
Quellen:
- Text: Landesbauordnungen / Bauordnungen in Deutschland
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