Moderne Fenster sind in der Regel sehr stabil gefertigt und auch die Techniken bei der Herstellung wurden mit der Zeit entsprechend angepasst, um eine möglichst hohe Festigkeit des Materials gewährleisten zu können. Nichtsdestotrotz kann es immer wieder passieren, dass eine Fensterscheibe zu Bruch geht – beispielsweise aufgrund von Hagel oder einem Ball, der gegen das Fenster geschossen wurde. Und nun? Fenster kaputt – wer zahlt? Und was kann man akut tun, um eventuelle Folgeschäden zu verhindern?
Was ist im Schadensfall zu tun und war zahlt was?
Wenn man einen Schaden am Fenster festgestellt hat, ist das natürlich ärgerlich. Dennoch sollte man zunächst Ruhe bewahren und den Schaden schnellstmöglich der Versicherung melden. Denn wenn ein Fenster kaputt gegangen ist, muss man oft erst herauffinden, wer den Schaden zahlt. Sollte man zum Beispiel zur Miete wohnen, zahlt meist dieser, deshalb muss man auch umgehend den Vermieter kontaktieren. Ob sonstige Maßnahmen getroffen werden müssen, hängt von der Art der Beschädigung ab. Bei einem kleinen Riss muss man keinen so großen Aufstand machen, sofern die Scheibe noch intakt ist. Selbstverständlich sollte man dennoch einen Handwerker holen, der sich um die Reparatur kümmert.
Bei einem größeren Schaden …
Anders sieht es aus, wenn es sich um einen größeren Schaden handelt. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Scheibe zu Bruch gegangen ist. Auch bei Löchern in der Scheibe sollte man möglichst schnell handeln. Schließlich kann es ansonsten sein, dass beispielsweise Wasser eintritt. Außerdem wird es sonst sehr kalt, da nicht mehr ordentlich gedämmt wird. Zunächst deckt man die offene Stelle mit einer Plastikplane oder einer Spanplatte ab. Des Weiteren sollte man schnellstmöglich einen Notdienst kontaktieren. Und dabei nicht vergessen: Bevor es zum Glaser geht – Fenster ausmessen! Wohnt man beispielsweise in Leipzig, ist man bei einem Experten für Notverglasung in Leipzig an der richtigen Adresse.
Wann wird der Schaden von der Versicherung übernommen?
Grundsätzlich hängt es vor allem von der Ursache ab, ob der Schaden von der Versicherung übernommen wird. Es gibt dabei verschiedene Szenarien.
Fenster kaputt – wer zahlt? – Eine andere Person hat die Scheibe beschädigt
Häufig sind andere Personen für den Schaden an der Scheibe verantwortlich. Das kann beispielsweise passieren, wenn Kinder vor der Scheibe Ball spielen. Allerdings kann es auch durch andere Missgeschicke zu der Beschädigung kommen. In diesem Fall ist es meistens so, dass der Schaden von der Haftpflichtversicherung des Schädigers übernommen wird. Die Person, die den Schaden verursacht hat, meldet den Schaden dann der zuständigen Versicherung. Anschließend kann man sich um die Reparatur kümmern, die von der Versicherung übernommen hat. Im Falle eines Einbruchs wird der Schaden von der Hausrat- oder Gebäudeversicherung übernommen.
Fenster kaputt – wer zahlt? – Beschädigung durch einen selbst
Hat man das Fenster selbst beschädigt, muss man den Schaden auch übernehmen. Der Vermieter ist dafür nicht verantwortlich. Falls man eine Versicherung abgeschlossen hat, zum Beispiel eine Glas- oder Hausratversicherung, übernimmt diese unter Umständen einen Teil der Kosten. Am besten setzt man sich sofort mit der Versicherung in Verbindung. Wenn die Scheibe aufgrund eines Unfalls (zum Beispiel Stolpern) beschädigt wurde, sollte man sich außerdem an die Unfallversicherung wenden.
Fenster kaputt – wer zahlt? – Beschädigung durch höhere Gewalt
Wenn ein Sturm für den Schaden verantwortlich ist, weil es zum Beispiel gehagelt hat oder weil ein umfallender Baum die Scheibe zerstört hat, werden die Kosten vom Vermieter übernommen. Dieser kann den Schaden dann der Gebäudeversicherung melden. Das gilt übrigens auch dann, wenn der Schaden verursacht wurde, weil die Scheibe aufgrund von Temperaturschwankungen gerissen ist. Sollte ein Material- oder Montagefehler die Scheibe beschädigt haben, müssen die Kosten ebenfalls vom Vermieter getragen werden. Wichtig ist auch in diesem Fall, dass man den Vermieter möglichst unverzüglich nach der Beschädigung des Fensters über die Umstände unterrichtet.
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