Plötzlich Bauherr oder Baufrau!

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Von handwerker-heimwerker-team

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Als Bauherr oder Baufrau hat man so einige Pflichten gewissenhaft zu erfüllen, vor und während und auch nach dem Ende des Bauprojekts.
Als Bauherr oder Baufrau hat man so einige Pflichten gewissenhaft zu erfüllen, vor und während und auch nach dem Ende des Bauprojekts.

Es ist durchaus ein weiter Weg, wenn das Eigenheim in Form eines Neubaus realisiert werden soll. Aber auch kleinere Projekte wie die teilweise oder komplette Sanierung eines Hauses, haben es in sich. Für sämtliche Arbeiten, die auf der Baustelle ausgeführt werden, trägt der Bauherr – also in der Regel der Eigentümer oder der Besitzer – die volle Verantwortung. Und das nicht, wie oft verwendet, als Metapher für ein Gefühl oder allgemeines Engagement. Vielmehr geht es um Haftbarkeit. Was muss man, wenn man sich plötzlich in der Rolle als Bauherr wieder findet, alles beachten? Der Teufel steckt, wie so oft, im Detail. Der folgende Artikel klärt auf.

Voraussichtliche Lesedauer: 6 Minuten

Bauherr oder Baufrau – diese Rolle muss ausgefüllt werden

Der Bauherr stellt die Person dar, welche die Verantwortung für die Vorbereitung, die Planung und die Umsetzung eines Bauvorhabens trägt. Das muss ja nicht immer der Neubau eines Hauses sein, im Gegenteil. Bei einem kleineren Projekt wie die Fassade zu sanieren, ist man als Eigentümer der zuständige Bauherr des Projektes. Selbst damit geht damit einiges an Verantwortung ein. Deshalb sollte man sich sehr genau überlegen, ob man selbst oder jemand im Familien- oder Freundeskreis dieser Rolle gewachsen ist. Und sein will, denn sie kostet, Kompetenz vorausgesetzt, auf jeden Fall eine Menge Engagement und Zeit. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Verantwortung zum Teil an einen Fachmann abzugeben, wie etwa an die renommierten Architekten Frankfurt. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Rolle des Bauherren dann nicht mehr eingenommen wird. Dennoch ist es alternativ auch möglich, eine juristische Person als Bauherr einzusetzen, wie beispielsweise einen Bauträger.

Verantwortung auf dem Bau ist nicht als Metapher für ein Gefühl oder allgemeines Engagement gemeint. Vielmehr geht es um rechtliche Absicherung, also Haftbarkeit.
Verantwortung auf dem Bau ist nicht als Metapher für ein Gefühl oder allgemeines Engagement gemeint. Vielmehr geht es um rechtliche Absicherung, also Haftbarkeit.

Als Bauherr / Baufrau hat man einige Pflichten

Bauherren sollten sich noch vor dem Beginn des eigentlichen Baus mit den landestypischen Bauvorschriften in ihrem Bundesland beschäftigen. Die entsprechenden Regelungen sind den jeweiligen Landesbauordnungen verschieden. Deshalb kann man nicht einfach von seinem gesunden oder handwerklichen Menschenverstand ausgehen, sondern muss die Regelungen im Detail kennen. Eventuell können auch noch kommunale Vorgaben vor diesen in Erscheinung treten. Dem Bauherren kommen allerdings nicht nur in der eigentlichen Bauphase zahlreiche Pflichten zu. Er steht ebenfalls vor und nach dem Bau noch in der Verantwortung.

Der Bauherr / die Baufrau muss zuerst eine Baugenehmigung einholen

Für den Bau eines Hauses ist zwingend eine Baugenehmigung nötig. Darum kommt man in aller Regel nicht herum, selbst in abgelegenen Gegenden nicht. Der Bauherr muss also sicherstellen, dass diese vorliegt, bevor auch sich auch nur ein Bagger in Bewegung setzt. Nicht jeder Antrag, ein Haus zu bauen, wird genehmigt. Ob ein Bauvorhaben zulässig ist oder nicht, hängt nicht nur von der Länge, Breite, Höhe und der geplanten Ausstattung des Hauses ab, sondern auch von der Umgebung. Der zuständige Ansprechpartner dafür ist das lokale Bauamt.

Meldepflichten an das Bauamt berücksichtigen!

Nachdem die Baugenehmigung bereits erteilt wurde, muss das Bauamt über den Verlauf des Projektes weiterhin informiert werden. Damit geht beispielsweise eine sogenannte Baubeginnanzeige einher. Was ist das nun wieder? Eine Baubeginnanzeige ist eine Anzeige bei der zuständigen Baubehörde, die Sie machen müssen, bevor Sie mit dem Bau beginnen. Sie muss mindestens eine Woche vor Baubeginn beim Bauamt eingehen. Wenn Sie ohne Baubeginnsanzeige anfangen zu bauen, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen. In der Regel muss in der Baubeginnsanzeige angegeben werden:

  • Benennung des Bauherrn,
  • Die genaue Bezeichnung des Vorhabens,
  • Das Datum des Baubeginns.

Das Formular zur Baubeginnsanzeige erhalten Sie von Ihrem lokalen Bauamt. Und auch nach der Fertigstellung des Bauprojektes muss man das Bauamt informieren. Zu diesem Zeitpunkt gilt dann eine Frist von 14 Tagen, die man einzuhalten hat.

Der Bauherr / die Baufrau muss die Sicherheit von Arbeitern und Nachbarn gewährleisten

Die Sicherheit muss auf der Baustelle stets die oberste Priorität genießen. Für den Bauherren besteht also die Pflicht, das Baugrundstück auf eine Art und Weise zu sichern, die gewährleistet, dass sowohl die Nachbarn als auch die Arbeiter keinen Gefahren ausgesetzt werden. Wird durch den Bauherren beispielsweise seine Verkehrssicherungspflicht verletzt, wird dieser schadensersatzpflichtig, falls sich ein Unfall ereignen sollte. Zwar kümmert sich in der Regel der eingesetzte Bauleiter um die Einrichtung der Baustelle und die verbundenen Sicherheitsvorkehrungen, jedoch bedeutet dies nicht, dass man dadurch von seiner Kontrollpflicht entbunden wäre.

Bestellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators

Die Baustellenverordnung gibt außerdem vor, dass für den Bauherren die Pflicht besteht, für die Bestellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators zu sorgen. Diese Vorgabe ist auf allen Baustellen zu beachten, auf denen Beschäftigte von verschiedenen Arbeitgebern arbeiten. Die Aufgabe des Koordinators besteht beispielsweise darin, die Einhaltung von Arbeitsschutzmaßnahmen sicherzustellen.

Einen eventuellen Unfall bei der Berufsgenossenschaft melden

Wenn trotz aller Sicherheitsvorkehrungen ein Unfall passieren sollte, muss dieser selbstverständlich gemeldet werden. Auch dafür ist man als Bauherr verantwortlich und das heißt in diesem Fall, haftbar. Angezeigt werden muss der Unfall bei der Berufsgenossenschaft und zwar maximal innerhalb von sieben Tagen.

Quellen


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