Wer ein Haus schlüsselfertig kauft, der rechnet damit, dass er ohne Probleme an einem festen Termin einziehen kann. Das klappt in der Praxis allerdings nur, wenn Sie bereits vor dem Kauf einige Dinge beachten. Besonders wichtig ist es, vorab zu klären: Was heißt schlüsselfertig? Denn bei dem Wörtchen „schlüsselfertig“ handelt es sich nicht um einen geschützten Begriff. Genau das macht die Sache in rechtlicher Hinsicht so schwierig.
Was heißt schlüsselfertig? – auf den Vertrag kommt es an
Ganz gleich, ob Sie Häuser von Baumeister-Haus oder einem anderen Anbieter kaufen oder bauen lassen – die Inhalte des Vertrages sind ausschlaggebend. Wenn etwas schiefgeht, können Sie sich vor Gericht auf das Kleingedruckte berufen, welches immer noch viel zu wenige angehende Immobilienbesitzer lesen. Besonders die Leistungsbeschreibung sollte von einem Profi angesehen werden, bevor Sie den Vertrag unterschreiben. Und klären sollten Sie vorab definitiv – was heißt schlüsselfertig? Je präziser und eindeutiger Sie die Angaben zu Maßen, Preisen, Terminen und diversen Details formulieren bzw. formulieren lassen, desto besser.
Wer Kosten sparen möchte, der sollte alle Posten, die ausdrücklich zu erledigen sind, explizit in den Vertrag aufnehmen lassen. Es reicht nicht aus, wenn derlei Details nur mündlich besprochen werden. Wenn zum Beispiel nicht genau festgehalten wird, ob und wie der Keller ausgebaut wird, kann sich keine der beiden Parteien auf schriftliche Fakten berufen. Das Resultat: Bauherren zahlen am Ende mehr, als sie ursprünglich angenommen haben.
Mehr Sicherheit beim Kauf von einem schlüsselfertigen Haus
Bei einem schlüsselfertigen Haus wird in der Regel nicht nur das Haus selbst veräußert, sondern das Grundstück ist gleich mit enthalten. Im zugehörigen Kaufvertrag sollten alle gängigen Regelungen der Maklerverordnung und der Bauträgerverordnung enthalten sein. Das können Laien in der Regel nur schwer beurteilen. Ein Anwalt sieht meistens auf einen Blick, ob alles passt. Als sicherer können auf jeden Fall solche Verträge erachtet werden, die sich an Verordnungen halten. Diese Verordnungen sind nämlich darauf ausgelegt, Klarheit zu schaffen und Käufer nachhaltig zu schützen. Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, dass der Vertrag von einem Notar beglaubigt wird, wenn Sie ein schlüsselfertiges Haus von einem speziellen Fertighausanbieter kaufen. Deshalb ist es an dieser Stelle noch wichtiger, dass Sie sich frühzeitig um einen Notar, einen Anwalt oder einen anderen Experten bemühen, der sich die Verträge genau ansieht. Gibt es Unklarheiten, sollte der Anbieter gewillt sein, den Vertrag entsprechend Ihrer Wünsche zu ändern. Tut er sich hierbei schwer, ist das ein schlechtes Zeichen.
Vorher informieren, um sich später am Haus zu freuen
Viele unerfahrene Käufer denken, dass der Begriff „schlüsselfertig“ pauschal bedeutet, dass das Haus fix und fertig übergeben und direkt bezogen werden kann. Das ist nicht der Fall, weil der Begriff rechtlich wenig Bedeutung hat. Fehlende Bodenbeläge und nicht gestrichene Wände gibt es immer wieder, weil schlüsselfertige Häuser keineswegs laut Gesetz bezugsfertig sein müssen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich bereits vor der Beauftragung eines Bauträgers oder Anbieters informieren. Gehen Sie sicher, dass der Anbieter und Sie selbst genau die gleichen Vorstellungen von einem schlüsselfertigen Haus haben. Meistens lässt sich das bereits auf der Website des betreffenden Dienstleisters sehen. Im Zweifel gilt: Fragen Sie explizit nach und lassen Sie sich alles schriftlich geben. Wenn Sie nicht von Anfang an vereinbaren, was genau „schlüsselfertig“ in Ihrem konkreten Fall bedeutet, kann das für Mehrkosten sorgen. Im schlimmsten Fall verschiebt sich Ihr Termin für den Umzug. Außerdem kostet es natürlich Geld, die Wände zu streichen oder Bodenbeläge verlegen zu lassen, mit dem Sie nicht von Anfang an gerechnet haben. Das kann die Finanzierung in Gefahr bringen.
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